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Beamtenbeihilfe Versicherung

Die Beamtenbeihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für gesundheitsbezogene Aufwendungen, die jeder deutsche Beamte in Anspruch nehmen kann. Je nach gesetzlicher Regelung des Bundes- oder Landesrechts werden 50 bis 80 Prozent der Kosten erstattet, die zunächst privat gedeckt und anschließend belegt werden müssen. Zugleich können Beamte mit der Beihilfe auch ihre Familie absichern, denn die Unterstützung gilt auch für Ehepartner und Kinder, insofern diese nicht selbst der Sozialversicherungspflicht unterliegen.

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Informationen

Die Beamtenbeihilfe ist die finanzielle Unterstützung für Beamte im Krankheit- und Pflegefall sowie deren Kindern und Ehepartnern, wenn diese selbst nicht versichert sind. Sie erstattet zwischen 50 - 80% der beihilfefähigen Leistungen, bei pensionierten Beamten 70% der beihilfefähigen Leistungen.

Da diese Leistungen nicht ausreichend sind, ist es für jeden Beihilfebezieher sinnvoll, eine Beihilfeversicherung als zusätzliche Krankenversicherung abzuschließen, die günstig angeboten wird. Diese ergänzt den fehlenden Schutz durch den Dienstherrn, als die Aufwendungen für diejenigen Leistungen über die erstatteten 50 - 80% hinaus, die der Beamte sonst allein zu tragen hätte. Für die Beihilfeversicherung gibt es entsprechende Beihilfetarife nach Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern.

Für die Kosten der Versicherung ist das Antragsalter des Beamten entscheidend, der Familienstand sowie mitversicherte Personen (Ehepartner, Kinder). Die Beiträge werden in den Beihilfevorschriften des Bundes geregelt. Adäquat zur privaten Krankenversicherung ist es dem Versicherten möglich, die Leistungen entsprechend zu wählen und damit den Tarif zu beeinflussen. Bei Unterbringung im Mehrbettzimmer und Ausschließung der Chefarztbehandlung ist eine Beihilfeversicherung als Krankenversicherung sehr günstig.

Die Beihilfeversicherung erstattet generell die durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Kosten im Krankheitsfall für ambulante und stationäre Behandlung, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel. Darüber hinaus bietet sie Mehrleistungen auf Wunsch wie Unterbringung im Einzelzimmer und Chefarztbehandlung.

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